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SV DJK UNTERSPIESHEIM

Spiesheimer Bierfest

Jugendschutz
1. Zutritt
Der Zutritt von unter 16jährigen ist nur in Begleitung der Eltern oder einer „erziehungsbeauftragten Person“ erlaubt. Am Einlass wird gegebenenfalls das Alter durch Überprüfung eines Lichtbildausweises festgestellt. Alle Besucher erhalten farbige Armbänder und müssen diese im Festzelt jederzeit vorzeigen können. Werden Armbänder entfernt, so ist kein Zutritt zum Festzelt gestattet.

2. Aufenthalt von Minderjährigen
Jugendliche im Alter von 16 bis 18 Jahren dürfen bis 24 Uhr auf der  Veranstaltung anwesend sein (Ausweis wird einbehalten, Minderjährige erhalten farbig markierte Armbänder). Die zeitlichen Beschränkungen entfallen, wenn der Jugendliche in Begleitung der Eltern oder einer „erziehungsbeauftragten Person“ mit schriftlicher Erziehungsbeauftragung ist.  Die „erziehungsbeauftragte Person“ muss in der Lage sein, die ihm übertragenen Erziehungspflichten zu erfüllen.

3. Abgabe von alkoholischen Getränken
An Jugendliche werden keine branntweinhaltigen Getränke abgegeben! Erkennbar Betrunkene werden am Einlass abgewiesen (auch, wenn sie eine gültige Eintrittsmarke vorweisen können!). Alkoholische Getränke dürfen nicht mitgebracht werden. (Taschenkontrolle!!)

4.. Ausweis- und Unterschriftsfälschung
Wer versucht, sich mit einem fremden oder gefälschten Ausweis Zutritt zu verschaffen, bzw. eine gefälschte „Erziehungsbeauftragung“  vorlegt, wird der Polizei gemeldet. Zusätzlich wird ein Hausverbot verhängt. 
Ein Formular zur Erziehungsbeauftragung können sie HIER herunterladen.

5. Hausrecht
Der Veranstalter kann jederzeit von seinem Hausrecht Gebrauch machen.

6. Weitere Bestimmungen
Weitere Bestimmungen werden durch Aushänge auf dem Gelände bekannt gemacht. Diese sind Teil der Veranstaltungsordnung
 

© SV DJK Unterspiesheim, 02.02.2010